Hallo zusammen
ich schreibe in wenigen Tagen meine StrafR ZP und fühle mich gut vorbereitet - jedoch hätte ich eine Verständnis Frage.
die Frage bezieht sich auf die gefährliche Körperverletzung § 224
und zwar prüfe ich ja wie folgt:
a) Objektiver Tatbestand § 223
b) objektiver Tatbestand § 224
jetzt zur frage: wenn der objektive TB des grunddelikt § 223 erfüllt ist jedoch der von § 224 nicht - was mache ich dann ??
beende ich dann die Prüfung und schreibe - keine Strafbarkeit wegen gefährlicher KV und prüfe die einfache Körperverletzung??
oder kann ich einfach weiterprüfen und am Ende feststellen: Ergebniss —> G hat sich nicht wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht, im Übrigen aber wegen (einfacher) Körperverletzung.
Würde mich über antworten freuen
Jura Strafrecht Zwischenprüfung?
Hallo zusammen

ich schreibe in wenigen Tagen meine StrafR ZP und fühle mich gut vorbereitet - jedoch hätte ich eine Verständnis Frage.
die Frage bezieht sich auf die gefährliche Körperverletzung § 224
und zwar prüfe ich ja wie folgt:
a) Objektiver Tatbestand § 223
b) objektiver Tatbestand § 224
jetzt zur frage: wenn der objektive TB des grunddelikt § 223 erfüllt ist jedoch der von § 224 nicht - was mache ich dann ??
beende ich dann die Prüfung und schreibe - keine Strafbarkeit wegen gefährlicher KV und prüfe die einfache Körperverletzung??
oder kann ich einfach weiterprüfen und am Ende feststellen: Ergebniss —> G hat sich nicht wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht, im Übrigen aber wegen (einfacher) Körperverletzung.
Würde mich über antworten freuen