Gedankenanstoß

Hallo. Ich schreibe gerade an meiner Hausarbeit im Strafrecht. Ich komme nicht weiter und erhoffe mir hier einen Gedankenanstoß:

A schlägt B und verlangt 500 Euro. B hat nein Barbb GB eld dabei. A will nun einen Schuldschein. 

ich würde prüfen:
Versuchter Raub wg. des Bargeldes

vollendete räuberische Erpressung wg. dem Schuldschein. 

würdet ihr mir in dieser Richtung zustimmen?


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