Hallo. Ich schreibe gerade an meiner Hausarbeit im Strafrecht. Ich komme nicht weiter und erhoffe mir hier einen Gedankenanstoß:
A schlägt B und verlangt 500 Euro. B hat nein Barbb GB eld dabei. A will nun einen Schuldschein.
ich würde prüfen:
Versuchter Raub wg. des Bargeldes
vollendete räuberische Erpressung wg. dem Schuldschein.
würdet ihr mir in dieser Richtung zustimmen?
