Hi,
in meinem Fall möchte der A dem C eine Abreibung verpassen und plant diesbezüglich, dem C im Park durch fesseln und Benzinübergießen + Anzünden seine sog. Abreibung zu realisieren.
Der A wird bei der Tat durch den B begleitet. Der B wusste allerdings nichts vom Vorhaben des A. B hat lediglich das Tatopfer in den von A ausgesuchten Park unter einem Vorwand gelockt.
Bis zum Zeitpunkt als A das Opfer C anzündet, beobachtet der B das Geschehen untätig. Erst als das Opfer sich befreit greift der B ein und hilft diesem beim Löschen der Flammen.
Frage: Begründet das Locken in den Park eine Garantenstellung aus Ingerenz? Die Gefahr für das Opfer C hat der B nicht gekannt.
