Frage zur Hausarbeit Strafrecht

Hallo Smile
Ich bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich in meiner Hausarbeit an einem Punkt einfach nicht weiter komme... 
Ich hoffe ihr könnt mir einen Hinweis / Tipp geben. 

Es geht um folgenden SV (kurz zusammengefasst): 
A erfährt, dass J (Jäger) ein Gemälde besitzt, was der A gerne haben möchte, weshalb der A den B zu einem Diebstahl überredet. 

Variante 1: 
B bricht bei J ein, entwendet das Bild und übergibt es dem A. --> hier habe ich denke ich alles. 

In Variante 2 wird der B während des Diebstahls vom heimkommenden J überrascht. Der B flieht ohne das Bild. J denkt aber, dass B das Bild bei sicht hat, woraufhin er dem B nach einem Warnschuss ins Bein schießt. Das Bein des B muss dauerhaft versteift werden. 
Es ist die Strafbarkeit von A, B und J zu prüfen. 
Strafbarkeit von B und J habe ich schon. Allerdings habe ich keine Idee und finde auch nach ausführlicher Recherche keine Hinweise zu der Strafbarkeit von A in der 2. Variante. Irgendwas muss ich in Variante 2 ja für den A geändert haben. Der Aufgabensteller will wohl kaum hören, dass der A nach wie vor wie in Variante 1 wegen Anstiftung und Mittäterschaft strafbar wäre. 

Habt ihr eine Idee oder einen Tipp für mich was ich mir näher angucken könnte? 

Danke euch! 
Viele Grüße =) 


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Liebe Edda19,

ich würde mir hier (auch in Hinblick auf die Variante 1) nochmal Gedanken zur mittelbaren Täterschaft in Form des absichtslosen dolosen Werkzeuges machen - in Variante 2 würde ich mir nochmal Gedanken zu § 30 StGB und der Abgrenzung zur Anstiftung zum Versuch machen (der Diebstahl ist ja schließlich nicht geglückt), sowie Versuch in mittelbarer Täterschaft, und Versuch des A als Mittäters selbst.