Hallo
Ich bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich in meiner Hausarbeit an einem Punkt einfach nicht weiter komme...
Ich hoffe ihr könnt mir einen Hinweis / Tipp geben.
Es geht um folgenden SV (kurz zusammengefasst):
A erfährt, dass J (Jäger) ein Gemälde besitzt, was der A gerne haben möchte, weshalb der A den B zu einem Diebstahl überredet.
Variante 1:
B bricht bei J ein, entwendet das Bild und übergibt es dem A. --> hier habe ich denke ich alles.
In Variante 2 wird der B während des Diebstahls vom heimkommenden J überrascht. Der B flieht ohne das Bild. J denkt aber, dass B das Bild bei sicht hat, woraufhin er dem B nach einem Warnschuss ins Bein schießt. Das Bein des B muss dauerhaft versteift werden.
Es ist die Strafbarkeit von A, B und J zu prüfen.
Strafbarkeit von B und J habe ich schon. Allerdings habe ich keine Idee und finde auch nach ausführlicher Recherche keine Hinweise zu der Strafbarkeit von A in der 2. Variante. Irgendwas muss ich in Variante 2 ja für den A geändert haben. Der Aufgabensteller will wohl kaum hören, dass der A nach wie vor wie in Variante 1 wegen Anstiftung und Mittäterschaft strafbar wäre.
Habt ihr eine Idee oder einen Tipp für mich was ich mir näher angucken könnte?
Danke euch!
Viele Grüße =)
Liebe Edda19,
ich würde mir hier (auch in Hinblick auf die Variante 1) nochmal Gedanken zur mittelbaren Täterschaft in Form des absichtslosen dolosen Werkzeuges machen - in Variante 2 würde ich mir nochmal Gedanken zu § 30 StGB und der Abgrenzung zur Anstiftung zum Versuch machen (der Diebstahl ist ja schließlich nicht geglückt), sowie Versuch in mittelbarer Täterschaft, und Versuch des A als Mittäters selbst.