ÖffR Hausarbeit (Anfänger)

hallo, wer könnte mir mit Lösungskizze helfen??? 

Sachverhalt 

Das G-Gymnasium liegt in einer bayerischen Großstadt. Von jeher ist die Schule dafür bekannt gewesen, ihre Schüler zu mündigen und politisch interessierten Menschen zu erziehen. Insbesondere die Bedeutung des Grundgesetzes und der Grundrechte ist den Schülern durch den engagierten Sozialkundeunterricht am G-Gymnasium bewusst. Einige der Schüler stellen sich angesichts von, aus ihrer Sicht, unschönen Vorfällen innerhalb und außerhalb des Schulalltages allerdings mittlerweile die Frage, wie es um den Schutz ihrer ganz eigenen Grundrechte steht. Da sie den Worten ihrer Lehrer nicht mehr trauen, suchen die Schüler Zacharias (Z), Tamara (T) und Ryan (R) nun den stadtbekannten Juraprofessor, Herrn Prof. Dr. Justinian (J) auf und möchten sich gerne (ganz unverbindlich) über die Rechtslage aufklären lassen. J ist gerne bereit, den Schülern in Form eines Gutachtens Rede und Antwort zu stehen, da er sich geschmeichelt fühlt. Folgende Sachverhalte schildern die Schüler: Z ist Chefredakteur der Schülerzeitung „Zwergenaufstand“, die als Druckwerk im Sinn des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) erscheint und unter gleichem Namen als onlinePublikationsorgan auch einen eigenen youtube-Kanal betreibt und über diesen das Schulleben heiter-ironisch und manchmal auch kritisch begleitet. Da „Zwergenaufstand“ allerdings dem derzeitigen Schulleiter des G-Gymnasiums in letzter Zeit etwas zu kritisch war, verbietet er Z und seinen Mitstreitern den Betrieb des youtube-Kanals unter Berufung auf das Schulrecht und die Aufrechterhaltung des „Schulfriedens“, da die Inhalte gegenüber der Lehrerschaft beleidigend seien. Z möchte von J nun wissen, ob hier nicht gegen Grundrechte verstoßen wird. T kam mit äußeren weiblichen Geschlechtsorganen zur Welt, so dass sie bei der Geburt als weiblich galt. Mittlerweile hat T, die kurz vor der Volljährigkeit steht, biologisch irreversibel und nach eigener Aussage auch psychologisch die Geschlechtsidentität eines Mannes ausgebildet, ohne aber weibliche Verhaltensweisen völlig abzulegen. Aus medizinisch-biologischer Sicht ist T damit keinem Geschlecht eindeutig zuordenbar. Die Schulleitung weigert sich allerdings bisher beharrlich, neben Toiletten für Mädchen und Toiletten für Jungen, eine eigene Toilette für T bereitzustellen. Nach Auffassung des Schulleiters müsse T sich „schon entscheiden, was sie nun sei“. T möchte von J wissen, ob hier durch den Schulleiter nicht gegen Grundrechte verstoßen wird. Der noch minderjährige Oberstufenschüler R hat zwar kein Problem mit dem Schulleiter, sieht sich aber dennoch in seinen Grundrechten verletzt. Neben seiner Schullaufbahn betätigt sich R bereits seit einigen Jahren und mittlerweile recht erfolgreich als Rapper. R verwendete für seinen Hit „Das letzte Kapitel“ eine Rhythmussequenz von wenigen Sekunden aus der Tonspur des Titels „gelbes U-Boot“ der Band B. Dies geschah ohne Zustimmung von B. Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz Professur für Öffentliches Recht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Auf Klage der B wurden R und seine Produktionsgesellschaft letztinstanzlich verurteilt, die Herstellung und den Vertrieb von Tonträgern mit dem Lied „Das letzte Kapitel“ zu unterlassen und bereits bestehende Tonträger an B zur Vernichtung herauszugeben. Außerdem wurde festgestellt, dass R gegenüber B zum Schadensersatz verpflichtet sei. R möchte von J wissen, ob ein verfassungsrechtliches Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat. Bearbeitervermerk: Fertigen Sie das Gutachten des J an. Hinsichtlich der Fragen von Z und T sind lediglich mögliche materielle Grundrechtsverstöße umfassend zu erörtern. Hinsichtlich R ist nach den Erfolgsaussichten eines verfassungsgerichtlichen Vorgehens gefragt. Auf das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und das Urheberrechtsgesetz (UrhG) wird hingewiesen