Feststellungsstil?

Hallo, ich studiere momentan Jura im ersten Semester und hätte eine kurze Frage zum Feststellungsstil.

Wie formuliere einen Satz der bloß etwas feststellen soll im Staatsorganisationsrecht richtig?
Im Strafrecht war das für mich relativ unproblematisch (z.B.: O ist tot, folglich ist der tatbestandliche Erfolg eingetreten)
Nun sitze ich seit 15 Minuten am Schreibtisch und versuche folgendes zu formulieren:
Es geht um die Parteifähigkeit der Bundeskanzlerin in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Also komplett umproblematisch - §63 BVerfGG)

Würde ein Satz wie: "M ist Bundeskanzlerin, folglich nach §63 BVerfGG parteifähig." ausreichen?

Vielen Dank im Voraus Smile


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hallo, 
kurze antwort ja. 
wobei ich so unproblematisches sogar ohne das folglicv machen wuerde. also: als bundeskanzlerin ist M gem. ... parteifaehig.