Fahrlässige Tötung oder Totschlag?

Bräuchte dringend Hilfe bzgl. eines Sachverhalts! A versetzt das Getränk des B mit einigen Tropfen von einer Droge, damit dieser Angstzustände erleidet. In Verkennung des tatsächlichen Wirksstoffes, gerät er aber ins Koma. A denkt jetzt, dass B verstorben sei. Dies ist ihm jetzt recht. Er wirft die "Leiche" ihn den See, wo der B ertrinkt. Sollte ich wie beim Jauchgrubefall Totschlag durch Versetzung des Getränks annehmen oder doch etwa fahrlässige Tötung?


Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat