Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Lösung eines Falles.

Als Erben wurden A zu 3/5, B zu 3/10 und C zu 1/10 bestimmt. Eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft wurde nicht angestrengt. B beauftragte  konkludent  A mit der Nachlassverwaltung, welcher daraufhin C mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragt hat. Ausgestattet mit den erforderlichen (notariellen) Vollmachten übernahm C in den Folgejahren die ihr übertragene Aufgabe. 
Als 2007 mehr und mehr Berichte über den Aufzug einer weltweiten Immobilienkrise hinsichtlich kursierten veräußerte C ohne A und B vorab zu informieren bzw. deren Zustimmung einzuholen, auf der Basis ihrer umfassenden notariellen Vollmachten Ende Dezember 2009 kurzerhand den gesamten Immobilienbestand des Nachlasses auf einen  Investmentunternehmen und verwahrt seitdem den Millionenerlös in einem Bankschließfach. A und B werden erst 2010 informiert. Im Jahre 2018 erfährt B, dass im Jahre 2009 ein Millionenverlust im Nachlasswert realisiert worden ist.

Welche Ansprüche stehen dem B gegen A auf Ersatz der durch die Veräußerung sämtlicher Liegenschaften entstandenen Verluste zu, da B den A konkludent zur Nachlassverwaltung beauftragt hatte.