Hallo zusammen,
ich möchte folgenden Fall besprechen.
Aktuell befindet sich Mandat x in einem Rechtsstreit mit dem Sozialamt (SA).
Das SA hat eine Forderung von etwa € 9.500,- gestellt, die sich auf das Jahr 2018 bezieht.
Es geht dabei darum, dass Mandat x und seine Schwester (Verfahren von der Schwester wurde per Vergleich geregelt), für die Kosten der Betreuung derer psychisch kranken Mutter aufkommen sollen. Beide sind seid dem 3. / 5., Lebensjahr beim Vater aufgezogen worden. Deren Eltern leben also getrennt und die Mutter hat in der Erziehung auch keine Rolle gespielt.
Hier eine kurze Schilderung der Situation:
Mutter des Mandaten ist 73 Jahre alt.
1. Mutter hat seit mehr als 10j. eine Betreuerin (vom Bezirksamt gestellt) , die u.a. alle ihre finanziellen Angelegenheiten klärt.
Die Geachwister wurden damals aber nie gefragt, ob sie einverstanden sind, dass eine Betreuerin hinzugezogen werden soll.
2. Zusätzlich gibt es noch eine 2. Betreuungskraft für vor Ort Angelegenheiten
3. Dann gibt es noch einen Medikamenten Dienst, der täglich bei vorbeikommt, damit sie ihre Medikamente nimmt.
Was das SA nun möchte ist die Angabe der Einkommens -und Vermögensverhältnisse von Mandat x der letzten 12 Monate seit Sept 2023.
Frage:
Seit Anfang 2023 lebt Mandat x im EU Ausland und ist dabei sich in DE abzumelden. Das Einkommen hat in diesem Jahr 100.000 überstiegen (relevant wegen Gesetz seit 2020).
Das Einkommen hat Mandat x vollständig in den USA verdient. Das SA will das Einkommen von Mandat x der letzten 12 Monate seit Briefzustellung in Sept 2023.
Was müsste Mandat x denn angeben, nur das in DE verdiente Einkommen?
Hat das Soazialamt das Recht das Geld abzubuchen wenn es nicht in DE auf einem Konto liegt?