Eigentumserwerb an Grundstücken in der Insolvenz

Hallo.

Damit man Eigentum an Grundstücken erwerben kann benötigt man ja den notariellen Vertrag (also die Auflassung) und die Eintragung ins Grundbuch. Hat man denn schon Eigentum wenn man die Eintragung ins Grundbuch beantragt hat oder muss die Eintragung vorgenommen sein?

Was ist wenn zwischen Auflassung und Antrag auf Eintragung die Insolvenz des Verkäufers eröffnet wird? Kann der Käufer noch Eigentum erwerben oder nicht?


Finde heraus, was die Bundeswehr Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Eigentumsübergang mit Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Nicht früher. Wenn trotz der Insolvenz die Eintragung erfolgt, ist der Begünstigte auch Eigentümer geworden. Der Kaufvertrag kann allerdings unter Umständen vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Dann müsste die Rückauflassung erfolgen und entsprechend das Grundbuch berichtigt werden.

Vielen Dank.
Mit der Anfechtung dachte ich mir schon.