Diebstahl und Unterschlagung - Hilfe !!

Hallo Leute Smile

ich soll das Verhältnis von Diebstahl und Unterschlagung sowie von Wegnahme und Zueignung erläutern.

1. In einem Artikel stand, dass wenn ein Diebstahl erfüllt ist, zugleich auch immer eine Unterschlagung vorliegt und deshalb § 242 als Qualifikation zu § 246 gesehen werden könnte.
Ich finde aber keine Beispiele, die es so darstellen könnten, dass immer beides zugleich verwirklicht ist.

2. in dem Artikel wird auch gesagt, dass eine versuchte Wegnahme eine vollendete Unterschlagung darstellt.

3. Was ist der Unterschied zwischen Wegnahme und Zueignung im speziellen (Abgesehen vom bruch fremden Gewahrsams)

Es wäre fantastsisch,w enn mir jemand helfen könnte!

Vielen Dank schonmal Smile