üble Nachrede

Hallo,

ich berichte über eine Person. Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder. Jedoch ist eine ihrer Kinder schwer krank und musste häufig stationär bleiben. Die Eltern sind berufstätig bzw. haben noch ein weiteres Kind und konnte eine von den beiden nicht mit im Krankenhaus übernachten. Doch das Jugendamt nahm das Kind weg zu Unrecht, sagten die Eltern. Das Gericht entschied, dass das Kind unverzüglich zurück zu den Eltern ist. Dafür bekommen die Eltern die Unterstützung von der Familienhilfe. Doch das Amt macht die Familienhilfe zur Aufgabe, in dem die Familienhilfe nicht nur dieses Kind beobachtet sondern auch noch sein Geschwisterchen kontrollieren muss (der Richter hat es nicht zur Auflage gemacht). Nun möchte ich gerne wissen, wie man sich verhalten soll. Ist es was mit Jugendamt nicht stimmt? Falls ja, wie nennt man die Straftaten? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort. Vielen Dank. 



Hallo, 

dies ist keine Seite für eine kostenlose Rechtsberatung sondern für Fragen rund um den Lernstoff des Jurastudiums. Die Seite richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften. Dazu ist Ihre Darstellung des Sachverhalts leider kaum nachzuvollziehen und unverständlich.

Du sprichst auch von Straftaten in diesem Zusammenhang? Auf welche Handlungen beziehst du dich dabei?

Ich kann den Sachverhalt aber auch nicht vollständig nachvollziehen und empfinde diese Thematik als sehr speziell.