Bezüglich der Einwilligung in Versicherungsmissbrauch

Hallo, 

ich prüfe gerade den Versicherungsbetrug, den drei Personen gleichermaßen begangen haben sollen und bin bei der Rechtswidrigkeit. Ich würde gerne die Einwilligung prüfen. Es geht darum, dass sich drei Personen mit dem Eigentümer eines Autohauses zusammengeschlossen haben zur Vortäuschung eines Versicherungsfalls. Die drei Personen zünden (ohne den Eigentümer) das Autohaus an und der Eigentümer soll danach den Versicherungsfall geletend machen. Ist das betroffene Rechtsgut zu dem eingewilligt werden soll das Autohaus oder das Vermögen der Versicherung? 

Freue mich über eine Rückmeldung.

Danke!



Ich würde eher sagen, dass in die Zerstörung bzw. Beschädigung des Eigentums an dem Autohaus eingewilligt wird. Soweit dieses überhaupt ein disponibles Rechtsgut darstellt.