Besitz bei Grundstücksübertragung

Kann man das so sagen?

Wenn jemand im Grundbuch eingetragen ist (egal, ob fälschlicherweise oder nicht, s. § 891) dann folgt aus dem Eigentumsrecht das Recht zum Besitz und derjenige wird auch als Besitzer gesehen.

Oder wird der Besitz dadurch begründet, dass derjenige wirksame Verfügungen über das Grundstück trifft?

Vielen Dank


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Ich meine, dass die Hürde für den Besitz geringer sind und eine Eigentumsübertragung dafür keine Voraussetzung ist (und der Besitz nicht zwingend daraus folgt).

Beispielsweise wird ja der Besitzer, der die Schlüssel zu einem Haus oder Grundstück erhalten hat, da er auf das Haus und das Grundstück tatsächlich zugreifen kann (insb. Besitzverschaffung in Folge Schlüsselübergabe) - Eigentümer kann aber im Grundbuch jemand anderes sein.