Überschreitung Innenvollmacht

Hey, ich hab eine Frage zur Innenvollmacht.
Ich hab einen Fall und ich kann ihn nicht richtig lösen, ich versteh das mit dem rechtl. Können und Dürfen nicht so ganz.
Wenn V dem K eine E-mail schreibt und ihn darin bevollmächtigt, Computer bis zu 500 € zu kaufen, handelt es sich ja um eine Innenvollmacht. Was passiert nun, wenn K einen Computer für 700€ kauft? Man muss das Innenverhältnis und Außenverhältnis ja abstrakt betrachten, das Geschäft wäre ja dennoch zustande gekommen für und gegen V oder?
Danke im Voraus Smile



Da hast du dir deine Antwort schon selbstständig gegeben. Da die beiden Verhältnisse von Innen- und Außen getrennt voneinander zu betrachten sind, ist das Rechtsgeschäft durchaus wirksam, insb., da die Gegenseite ja nichts von den Beschränkungen wissen konnte und dieses auch nicht musste (sog. mitgeteilte Innenvollmacht). 

Zur Innenvollmacht ist mir ein weiterer Fall begegnet, dessen Lösung sich mir nicht erschließt. In den meisten Beispielen zur Innenvollmacht überschreitet der Vertreter die preislich oder mengenmäßig gesetzten Grenzen des Kaufobjekts (wie oben wird ein Computer für 700€ statt 500€ gekauft). Hier überschreitet der Vertreter sein rechtlichen Dürfen, aber handelt innerhalb seines rechtlichen Könnens.

Wie ist es allerdings, wenn der Vertreter statt des vorgesehenen Computers ein Handy kauft? Handelt der Vertreter noch i.R. seines rechtlichen Könnens? Es kann doch keinen Unterschied machen, ob der Vertreter einen Computer zum höheren Preis kauft oder stattdessen schlicht eine andere Sache. Nach obiger Argumentation müsste bei abstrakter Betrachtung zwischen Innen- und Außenvollmacht das RG wirksam sein, da der Vetragsgenger ja i.d.R. keine Kenntnis haben wird über die gesetzten Grenzen der Innenvollmacht. Gleichwohl begegnete ich einen Fall bei dem z.B. Fruchtgummis statt Schokolade gekauft wurden. Hierbei lag scheinbar schon gar keine Innenvollmacht vorlag, da sich die Innenvollmacht auf den Kauf von Schokolade beschränkt habe... Übersehe ich hier etwas?