Hallo Smile Begründet ein Verstoß gegen das Bauordnungsrecht eine Rechtsverletzung der Gemeinde? Die Baugenehmigung ist mit dem Bauplanungsrecht vereinbar und begründet demnach keine subjektive Rechtsverletzung der Gemeinde. Nur imBauordnungsrecht ist der Abstand 3 m zu wenig und demnach nicht mit dem Bauplanungsrecht vereinbar. Begründet das jetzt aber eine subjektive Rechtsverletzung für die Gmeinde? 

Vielen lieben Dank schon im Voraus, liebe Grüße!


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