Hallo, ich schreibe derzeit an meiner Hausarbeit für die große Übung und hätte einige Fragen.
Zunächst der Sachverhalt zusammengefasst:
Justizminister J hat Bedenken, dass Generalstaatsanwalt G hinter seine kriminellen Machenschaften stoßen könnte und beauftragt deshalb den Staatsanwalt T mit der Tötung. Dafür soll T das Amt des Generalstaatsanwalts bekommen.
T führt den Auftrag aus und ruft danach nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, den Rentner R an und lockt ihn in das Büro des G um ihn dann mit seiner Geliebten, der Bürokraft B, "zu erwischen" und ihm die Tat in die Schuhe zu schieben. Beide behaupten ihn dabei gesehen zu haben und R wird festgenommen.
B täuscht auch einen Aufschrei vor.
Meine Frage nun liege ich richtig mit der Annahme, dass ich bei:
- J: Anstiftung und Vorteilsgewährung und Bestechung
- T: Totschlag, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Verfolgung Unschuldiger, Falsche Verdächtigung, Strafvereitelung im Amt
- B: Beihilfe
prüfen muss?
Und wie prüfe ich, ob es sich grundsätzlich um Amtsdelikte handelt? Einige sagen, dass es sich hierbei um keine Amtsdelikte handelt und, dass man das in 2 Sätzen abhandeln kann. Ich sehe das aber anders.
Vielen lieben Dank für alle Antworten.