Ablehnung einer Firstverlängerung als Verwaltungsakt

Folgender Fall:
Eine Gemeinde soll aufgelöst und in eine kreisfreie Stadt eingegliedert werden.

Die Landesregierung will dafür im folgenden Jahr ein neues Gesetz erlassen.
Sie bietet der Gemeinde mit einer Frist von 3 Monaten die Möglichkeit sich zu dieser Sache zu äußern. Die Gemeinde beantragt eine Fristverlängerung, welche von dem Innenministerium abgelehnt wird. Daraufhin erhebt die Gemeinde Klage beim Verwaltungsgericht.

Frage ist nun, ob diese Ablehnung ein Verwaltungsakt darstellt, bzw. ob dies strittig ist?



Ich glaube wir schreiben die selbe Hausarbeit. Smile
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