Hallo Leute,
ich stehe geradezu total auf dem Schlauch. Die Konkretisierungstheorie innerhalb des Aberatio ictus kommt ja zu dem Schluss, dass der Täter nur wegen Versuch bzw. Fahrlässigkeit am getroffenen Rechtsgut bestraft werden kann. Bis dahin habe ich ja aber die Prüfung ganz normal aufgebaut. Meine Frage: wie komme ich dann dazu, dem Schema der Fahrlässigkeit zu folgen? Weil eigentlich müsste ich ja bei Bestätigung des Aberatio Ictus normal weiterprüfen oder?
Tut mir leid für diese außerordentlich dumme Frage, aber irgendwie komm ich gerade nicht weiter.
Danke im Voraus
Moin,
nein, du prüfst nicht normal weiter, sondern kommst zu dem Ergebnis, dass X (der zb A anvisiert und ausversehen B getroffen hat) nicht nach dem vollendeten Delikt strafbar ist. Dann prüfst du den Versuch an A und die Fahrlässigkeit an B in neuen Prüfungen.
LG
In unserer Prüfung soll mittelbare Täterschaft, Irrtümer und Tötungsdelikte drankommen. Ist es dann richtig, dass ich mindestens einen Tötungsdelikt (wahrscheinlich durch den Tatmittler)prüfen werde, bei dem ich dann zum Beispiel zur Bejahung des Aberatio Ictus komme. Dann den Versuch und die Fahrlässigkeit und dann erst den mittelbaren Täter? Oder andersherum?
Genau, du prüfst erst den Tatnächsten (also das Werkzeug) genau wie oben beschrieben und im Anschluss dann den mittelbaren Täter.
Danke für die schnelle Hilfe! :)
Aber so viele Prüfungen in einer Klausur zu schaffen wird dann ja ein Wettlauf gegen die Zeit
Ja stimmt Ist es die große oder kleine Übung?
Weiß jetzt nicht genau was du damit meinst aber ist auf jeden Fall meine Zwischenprüfung
Achso, okay - also der kleine Schein. Bei uns hat man das Scheine genannt (also die jeweils einzelnen Teilgebiete :D). Viel Erfolg wünsch ich dir!