§315b StGB DRINGEND

Liebe Jura Liebhaber,

man unter den Begriff "ebenso gefährlicher Eingriff" iSd §315b Abs. 1 Nr. 3 StGB das
Ausrichten eines unerlaubten Kfz-Rennens subsumieren??

Vielen dank für eurere Antworten!!

Eure Jura Mausi xx


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Hey Jura Maus, schau am besten einmal im Kommentare Fischer nach und wenn Du dort nichts findest wird es sicherlich aktuelle Urteile zu der Auslegung geben, da sich ja in Summe auch viele Gerichte mit dem Problem der "Autoraster" beschäftigen.