§ 267 Urkunde GEBRAUCHEN - Mittäterschaft?

Wenn jemand ein Kfz-Kennzeichen als unechte Urkunde gebraucht und es dabei einen Beifahrer gibt, macht dieser sich als Mittäter strafbar?



Das hängt von den jeweiligen Umständen ab. Besitzt der entsprechende Mitfahrer auch den notwendigen Vorsatz hinsichtlich der Voraussetzungen der Mittäterschaft? Aber auch generell halte ich die Erfüllung der Voraussetzung für die Mittäterschaft für problematisch, gibt es wirklich einen gemeinsamen Tatplan?

Die Voraussetzungen findest du noch einmal hier: 

https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-mitt-terschaft-25-ii-stgb

 

Danke für die schnelle Antwort!
Es geht um einen Fall, wo der Beifahrer in Beihilfe fremde Kennzeichen besorgt und dann teilnimmt an der Spritztour mit ihnen.
Aber vllt ist das tatsächlich zu problematisch und der Fahrer erfüllt dann lediglich § 267 und der Beifahrer davor eben § 274.

 

Das halte ich für sehr gute Ansätze - denen müsste man nun vertiefter anhand eines Kommentars nachgegangen werden.