Hallo!

In obiger Angelegenheit würde mich interessieren, inwieweit ein zusätzliches gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, wenn mit dem im Auftrag der S Bahn agierenden Inkassobüro bereits seit Monaten eine Ratenzahlungsvereinbarung besteht und der betreffende Schuldner durch pünktliche Zahlung der hier in Rede stehenden Rate unter Beweis stellt, daß er willens ist, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. Zumal das Antreffen ohne einen gültigen Fahrausweis ohnehin nicht notwendigerweise den Tatbestand des Erschleichens von Leistungen impliziert. 



Ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Was meinst du mit "obiger Angelegenheit"? Den Verweis auf § 265a StGB? - Was ist denn konkret deine Frage dazu? Inwiefern sollte ein gerichtliches Verfahren (worauf gerichtet) sinnvoll sein? 

Könntest du dich vielleicht ein wenig mehr erläutern?