Hallo
Ich habe ein Problem bei der Lösung eines Falles.
Es geht darum, dass I eine bereits gezahlte (aber nicht quittierte) Gebühr erneut geltend macht. K (der zahlen soll) lehnt dies ab, I macht das ganze gerichtlich geltend.
Der Zeuge Z war bei der Zahlung des K anwesend, I verleitet ihn allerdings zu einer Falschaussage bei Gericht.
Ist es möglich, die Strafbarkeit des I über § 263 StGB zu lösen? Ich habe da allerdings ein Problem bei der Täuschung - im SV lassen sich keinerlei näherre Infos dazu finden, ob K nun glaubt, er habe nicht gezahlt oder nicht. Die Ablehnung der Zahlung durch K ist ja eher ein Indiz dafür, dass keine Täuschung vorliegt. Also versuchter Betrug?
Danke schonmal
So einen ähnlichen Fall hatte mein Dozent im Repetitorium mal mündlich besprochen und er hatte uns darauf hingewiesen, dass bei solchen Konstelationen ein Prozessbetrug gegenüber der Richterin zulasten der zahlenden Person vorliegt oder vorliegen könnte.