§ 179 II BGB Negatives Interesse durch Positives Limitiert ?

In einem Lösungsvorschlag eines Falles steht : 

"gemäß § 179 II BGB Ersatz des negativen Interesses, wobei dessen Höhe durch das positive Interesse begrenzt wird"

Heißt wenn der Käufer 50€ fahrtkosten hat, um Schuhe für 85€ zu kaufen die eigentlich 100€ kosten, dann hätte er einen gewinn von 15€ gehabt, und auf diese 15€ hat er Anspruch. 

ABER.

Das steht im 179 II aber nicht so drin, dort steht lediglich der Falsche Vertreter muss den Schaden Zahlen, welchen der Käufer erleidet weil er ihm vertraut. 

Heißt er hat Anspruch auf die 50€ Fahrtkosten, und, nach meinem empfinden, die 15€ weil er diese als Gewinn hätte. Also insgesamt hat er Typ 65€ durch den falschen vertreter Verloren.