Hallo,
wir haben ein Haus in einer Reihenhaussiedlung und haben einen Wirtschaftsweg hinter dem Haus. Dieser Weg gehört lt. Grundbuch 11 Eigentümern. Dort stehen große Bäume die regelmäßig zu schneiden sind.
10 Eigentümer haben zugestimmt eine Fachfirma zu beauftragen (Angebot lag vor). 1 Eigentümer reagiert nicht.
Muss dieser nach Ausführung der Arbeiten trotzdem bezahlen?
Wenn ja, welche Rechtsmittel sind möglich?
Vielen herzlichen Dank im Voraus für eure Ausführungen!
Grundsätzlich würde ich eher nein sagen. Ein Miteigentümer ist erst einmal gesetzlich nicht verpflichtet, für eine Bearbeitung seines Eigentums zu zahlen, wenn es einfach die anderen Miteigentümer wollen. Wenn er erreichbar ist, aber nicht reagiert, kommt eigentlich keine Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht. Es gibt auch anscheinend keine vertragliche Grundlage für die Zahlungsforderung. Etwas anderes ist es, wenn sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt, dass die Eigentümer zum Schnitt der Bäume verpflichtet sind. Dann kann aus §§ 670, 683 S. 1, 679 der Anteil verlangt werden. Wenn aber die Miteigentümer nur von sich aus Lust darauf haben, geht das eher schwieriger.