1. Semester, Begründetheit - Staatsorga.

Hallo! Ich habe eine Frage zu der Begründetheit der verschiedenen Verfahrensarten. Und zwar verstehe ich nicht ganz wie man die Begründetheit aufbauen kann. Soweit ich erkannt habe, gibt es jedes mal ein anderes Aufbauschema, welches von dem Sachverhalt abhängt. Habt ihr da vielleicht paar Tipps oder ähnliches? Danke im Voraus!


Grundsätzlich ist der Aufbau der Begründetheit sehr ähnlich. Es entstehen jedoch Änderungen, wenn die EGL aus einer Richtlinie gezogen wird und nicht direkt aus einem Gesetz.

Ich verstehe das auch nicht so ganz. 
Also bei zB der Abstrakten Normenkontrolle werden einmal die Materielle und einmal die Formelle Verfassugsmäßigkeit geprüft. 
Ist das denn immer so bzw wie weiß ich was genau ich da prüfen muss?

Ja super, vielen Dank! 

nicht nur "ein wenig Licht" Wink :)