Notwehr

Verteidigungswille

Definition: 

Der Täter muss dem Angriff mit Verteidigungswillen entgegentreten, also die Absicht im Sinne eines zielgerichteten Wollens besitzen, den Angriff abzuwehren oder zumindest abzuschwächen - der Vertei

Extensiver Notwehrexzess

Definition: 

Unter dem extensiven Notwehrexzess wird eine Tatsituation beschrieben, in der das angegriffene Opfer die durch das Gegenwärtigkeitserfordernis gesetzten zeitlichen Grenzen der Notwehr überschreitet

Notwehrexzess

Definition: 

Beim intensiven Notwehrexzess verteidigt sich der Angegriffene im Rahmen der Notwehr intensiver als erforderlich, d.h.

Nothilfe

Definition: 

Verteidigung eines Angriffs durch einen Dritten. Das Recht zur Nothilfe besteht indes nur, wenn die Verteidigung dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Angegriffenen entspricht.