Notwehrexzess

Beim intensiven Notwehrexzess verteidigt sich der Angegriffene im Rahmen der Notwehr intensiver als erforderlich, d.h. die Abwehrhandlung des Täters überschreitet gegenüber einem wirklichen rechtswidrigen Angriff die Grenzen des Erforderlichen oder Gebotenen.
Beim extensiven Notwehrexzess hingegen fehlt es an der Gegenwärtigkeit des Angriff - der zur Verteidigung Entschlossene setzt sich in Kenntnis dieser Situation darüber hinweg.

Quelle: Vgl. Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 53. Auflage Heidelberg 2023, Rn. 704f.; Lackner/Kühl/Heger, 30. Auflage München 2023, § 33 Rn. 2.

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