Diebstahl

Gewahrsamsenklave

Definition: 

Eine Gewahrsamsenklave entsteht, wenn der Täter die Diebesbeute so eng in seine höchstpersönliche Sphäre bringt, dass nach der Verkehrsauffassung selbst im fremden Machtbereich der alte Gewahrsam s

Wegnahme

Definition: 

Unter Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams, der nicht notwendig eigener sein muss, zu verstehen.

Zueignung

Definition: 

Zueignen bedeutet die Inbesitznahme der fremden Sache mit der beabsichtigten Einverleibung der Sache in das Vermögen des Täters (Selbst-Aneignung) oder des Dritten (Dritt-Aneignung) aus.