Beweglich
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 19:03Definition:
Beweglich sind alle Sachen, die tatsächlich fortgeschafft werden können.
Beweglich sind alle Sachen, die tatsächlich fortgeschafft werden können.
Ein Täter führt eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich, wenn ihm das Mittel während des Tathergangs zur Verfügung steht, d.h.
Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
Der Täter muss in der Absicht (Dolus Directus I.