Freischuss und Abschichten
Der Freischuss und das Abschichten sind zwei Eigenarten des Jurastudiums. Die Begrifflichkeiten kursieren schon unter den Erstsemestern, die Bedeutung erschliesst sich meist erst viel später.
Was ist der Freischuss?
Der Freischuss oder auch Freiversuch genannt, ist eine Besonderheit des juristischen Examens. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit nach der Regelstudienzeit einen Versuch zum Examen anzutreten der im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen gilt und im Falle des Bestehens die Möglichkeit der Notenverbesserung mit sich bringt.
Die Regelstudienzeit im Fach Rechtswissenschaften liegt bei 8-9 Semestern. Wer also im 8. Semester die Meldung zum Examen abgibt, der nimmt den Freischuss wahr. Er ist gedacht als Motivation des schnelleren Studierens und damit auch zu einem schnelleren Abschluss. Im Prinzip gewährt das Wahrnehmen des Freischusses einen weiteren Versuch im Examen. Damit habt ihr nicht nur 2 reguläre Versuche, sondern genaugenommen 3.
Ist der Freischuss bestanden, besteht die Möglichkeit der einmaligen Notenverbesserung in der nächsten Kampagne. In manchen Bundesländern ist ein Verbesserungsversuch auch grundsätzlich gewährleistet.
Wer sich zutraut bereits nach 8 Semestern Studium den Freischuss zu wagen, der sollte das auch tun. Rein statistisch gesehen besteht der größte Teil derjenigen die sich zum Freischuss anmelden ihn auch und zudem sind die Noten größtenteils besser als in den Normalversuchen. Es empfiehlt sich dabei frühzeitig mit der Examensvorbereitung zu beginnnen. Empfehlenswert sind auch kommerzielle Repetitorien wie Hemmer / Alpmann Schmidt / Jura Online, die einem die Wiederholung mit Vorlesungen ermöglichen.
Was ist Abschichten?
Während in den meisten Bundesländern die Examensklausuren im Block, also innerhalb von zwei Wochen hintereinander weg, geschrieben werden, besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit abzuschichten. Hierbei kann der Student die Examensklausuren aufteilen auf einen Zeitraum bis zu eineinhalb Jahren. Ein Vorteil des Abschichtens ist die kompakte Aufteilung der Rechtsgebiete.
Ihr schreibt in einem Block die Examensklausuren im Zivilrecht, im nächsten Block Strafrecht und anschließend Öffentliches Recht. Zwischen den Blöcken können hierbei bis zu drei Semester liegen. Der Vorteil liegt hier in der gezielten Vorbereitung auf die einzelnen Rechtsgebiete. Das Abschichten ist innerhalb des Freischuss möglich, was ihn in den betreffenden Bundesländern (aktuell Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) noch attraktiver macht.
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Meinungen zu Freischuss und Abschichten
In Niedersachsen ist das Verteilen der Klausuren nur auf 2 Durchgänge möglich: Also einmal 3 ZivR Klausuren und im anderen die StrafR und die ÖffR Klausur. Das Aufteilen auf 3 Durchgänge ist nur in NRW möglich