Freischuss und Abschichten

Freischuss und Abschichten im Staatsexamen

Der Freischuss und das Abschichten sind zwei Eigenarten des Jurastudiums. Die Begrifflichkeiten kursieren schon unter den Erstsemestern, die Bedeutung erschliesst sich meist erst viel später.


Was ist der Freischuss?

Der Freischuss oder auch Freiversuch genannt, ist eine Besonderheit des juristischen Examens. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit nach der Regelstudienzeit einen Versuch zum Examen anzutreten der im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen gilt und im Falle des Bestehens die Möglichkeit der Notenverbesserung mit sich bringt.

Die Regelstudienzeit im Fach Rechtswissenschaften liegt bei 8-9 Semestern. Wer also im 8. Semester die Meldung zum Examen abgibt, der nimmt den Freischuss wahr. Er ist gedacht als Motivation des schnelleren Studierens und damit auch zu einem schnelleren Abschluss. Im Prinzip gewährt das Wahrnehmen des Freischusses einen weiteren Versuch im Examen. Damit habt ihr nicht nur 2 reguläre Versuche, sondern genaugenommen 3.

Ist der Freischuss bestanden, besteht die Möglichkeit der einmaligen Notenverbesserung in der nächsten Kampagne. In manchen Bundesländern ist ein Verbesserungsversuch auch grundsätzlich gewährleistet.

Wer sich zutraut bereits nach 8 Semestern Studium den Freischuss zu wagen, der sollte das auch tun. Rein statistisch gesehen besteht der größte Teil derjenigen die sich zum Freischuss anmelden ihn auch und zudem sind die Noten größtenteils besser als in den Normalversuchen. Es empfiehlt sich dabei frühzeitig mit der Examensvorbereitung zu beginnnen. Empfehlenswert sind auch kommerzielle Repetitorien wie Hemmer / Alpmann Schmidt / Jura Online, die einem die Wiederholung mit Vorlesungen ermöglichen.


Was ist Abschichten?

Während in den meisten Bundesländern die Examensklausuren im Block, also innerhalb von zwei Wochen hintereinander weg, geschrieben werden, besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit abzuschichten. Hierbei kann der Student die Examensklausuren aufteilen auf einen Zeitraum bis zu eineinhalb Jahren.
Ein Vorteil des Abschichtens ist die kompakte Aufteilung der Rechtsgebiete.

Ihr schreibt in einem Block die Examensklausuren im Zivilrecht, im nächsten Block Strafrecht und anschließend Öffentliches Recht. Zwischen den Blöcken können hierbei bis zu drei Semester liegen. Der Vorteil liegt hier in der gezielten Vorbereitung auf die einzelnen Rechtsgebiete. Das Abschichten ist innerhalb des Freischuss möglich, was ihn in den betreffenden Bundesländern (aktuell Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) noch attraktiver macht.


Bist Du denn schon fit für das Referendariat?

Es ist nicht ganz einfach im Stress des ersten Examens sich einen Überblick über die Möglichkeiten des Referendariats zu verschaffen. Da die Bundesländer verschiedene Regelungen haben, ist es ratsam sich vor dem Referendariat über die jeweiligen Möglichkeiten zu informieren. Denn eine gute Entscheidung lässt sich nur dann treffen, wenn man auch alle Variablen kennt. Es lohnt sich daher frühzeitig die notwendigen Informationen zum Referendariat und den Besonderheiten des jeweiligen Bundeslandes einzuholen. Wir haben aus diesem Grund einen kostenfreien Vorbereitungskurs auf die Beine gestellt, der Dir genau dabei hilft! Alle Informationen zum Vorbereitungskurs.

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