I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Objekt: öffentliche Urkunde iSv §§ 415, 417, 418…
Schema zur Leistung an einen Nichtberechtigten, § 816 II BGB
I. § 816 I 2 BGB
1. Leistung an einen Nichtberechtigten
Leistung ist die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
2. Wirksam gegenüber dem Nichtberechtigten
u.a. §§ 407 I, 185 II, 566c BGB
II. Rechtsfolge
Herausgabe des Geleisteten
Schuldner ist der Nichtberechtigte
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A. Zulässigkeit
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I. Rechtsgrundlage
§§ 812 ff. BGB analog (str.), eigenständiges Rechtsinstitut (h.M.), Gewohnhei…