I. Tatbestand (§ 306a II StGB)
1. Objektiver Tatbestand
a) Täterfremdes Tatobjekt des § 306 I…
Schema zur Leistung an einen Nichtberechtigten, § 816 II BGB
I. § 816 I 2 BGB
1. Leistung an einen Nichtberechtigten
´Leistung ist die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
2. Wirksam gegenüber dem Nichtberechtigten
u.a. §§ 407 I, 185 II, 566c BGB
II. Rechtsfolge
Herausgabe des Geleisteten
Schuldner ist der Nichtberechtigte
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