I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Im Straßenverkehr
Beschränkt sich auf den…
Schema zur Leistung an einen Nichtberechtigten, § 816 II BGB
I. Leistung an einen Nichtberechtigten
Leistung ist die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
II. Wirksam gegenüber dem Anspruchsteller
u.a. der Fall bei §§ 407 ff. BGB oder § 851 BGB
III. Rechtsfolge
Herausgabeanspruch gegen den Nichtberechtigten
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