Gefahrengemeinschaften
Mit Gefahrengemeinschaften sind Fälle gemeint, in denen „Menschen in einer Gemeinschaft leben, die ihrem Wesen nach auf gegenseitige Hilfe angelegt ist, oder jedenfalls vorübergehend einer solchen Gemeinschaft angehören.
Quelle: Schönke/Schröder Strafgesetzbuch 29. Auflage 2014, § 13, Rn. 23.
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