Ersatzvornahme

Die Ersatzvornahme ist die Vornahme einer vertretbaren Handlung anstelle und auf Kosten des Handlungspflichtigen durch einen Dritten. Bei der vertretbaren Handlung handelt es sich wiederum um eine Handlung, deren Vornahme durch einen anderen möglich ist.

Quelle: Kingreen/Poscher, Polizei- und Ordnungsrecht, 12. Auflage München 2022, § 24 Rn. 10.

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