Gebietskörperschaften

Gebietskörperschaften sind Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände. Anknüpfungspunkt für die Mitgliedschaft ist der Wohnsitz oder die Niederlassung in dem betreffenden Gebiet.

Quelle: Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 10. Auflage München 2023, § 60 Rn. 3.

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