Verstümmelung

Verstümmelung ist jede nicht nur unerhebliche nachteilige Veränderung des natürlichen Erscheinungsbildes der gesunden äußeren Genitalien durch mechanische Einwirkung mit der Folge einer Einbuße an Körpersubstanz.
Alle Formen der Beschneidung von Mädchen oder Frauen iSd Typen nach WHO werden nach dem Willen des Gesetzgebers von § 226a erfasst.

Quelle: BeckOK-StGB/Eschelbach, 60. Edition Stand 01.02.2024, § 226a Rn. 8 f mwN.; Rittig, JuS 2014, 499 (500).

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