Relative Fahruntüchtigkeit

Bei der relativen Fahruntüchtigkeit wurde der absolute Grenzwert nicht erreicht oder es fehlt an der Feststellung eines solchen Grenzwertes. Es muss dem Fahrzeugführer dann die (gerade) alkoholbedingte Fahruntauglichkeit durch weitere Beweisanzeichen nachgewiesen werden.
Hier kommt es auf die sog. Ausfallerscheinungen an (z.B. sorglose und leichtsinnige Fahrweise, Fahren in Schlangenlinien, Fahrfehler, Unfall). Diese müssen Rückschlüsse auf den typisch alkoholbedingten Einfluss zulassen.

Quelle: Vgl. BGH NJW 1999, 226 (227); Lackner/Kühl/Heger/Heger, 30. Auflage München 2023, § 315c Rn. 7; Rengier, StrafR BT II, 24. Auflage München 2023, § 43 Rn. 17 f..

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was hat Lawentus als Arbeitgeber zu bieten