Zwangsarbeit
Unter Zwangsarbeit versteht man die allgemeine und gegenständlich unbegrenzte Inanspruchnahme von Arbeitskraft gegen den Willen des Betroffenen.
Quelle: BeckOK-GG/Ruffert, 56. Edition Stand 15.08.2023 Art. 12 Rn. 146.
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