Gleichheit der Wahl
Gleichheit der Wahl besagt, dass alle Wahlberechtigten das aktive und passive Wahlrecht möglich in formal gleicher Weise ausüben können.
Quelle: BVerfG NVwZ 2021, 469 (472 Rn. 56); Jarass/Pieroth, 17. Auflage München 2022, Art. 38 Rn. 13.
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