Meinung

Eine Meinung meint Werturteile jeglicher Thematik. Entscheidend ist das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung.

Quelle: BVerfGE 61, 1, (8 f.); Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 10. Auflage München 2023, § 32 Rn. 2.

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