Homogenitätsprinzip

Unter dem Homogenitätsprinzip, verankert in Art. 28 I 1 GG, versteht man die Gleichartigkeit der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesländer zur verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Quelle: BVerfGE 36, 342 = BVerfG NJW 1974, 1181 (1182); Maurer/Schwarz, Staatsrecht I, 7. Auflage München 2023, § 7 Rn. 3.

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