Unfallort

Der Unfallort ist die Stelle, an der der Unfall sich ereignet hat und die beteiligten Fahrzeuge anhalten konnten, sowie auch der nähere Umkreis der Schadstelle.

Quelle: MüKo-StGB/Zopfs, 4. Auflage München 2021, § 142 Rn. 47; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben StGB, 30. Auflage München 2019, § 142 Rn. 42 mwN..

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