Leistungsautomat

Unter einem Leistungsautomat sind Einrichtungen zu verstehen, die gegen ein vorab zu entrichtendes Entgelt selbsttätig eine unkörperliche Leistung erbringen.

Quelle: Fischer StGB, § 265a, dn. 10;BeckOK-StGB/ v. Heintschel-Heinegg, StGB, Valerius, § 265a Rn. 4

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