Notwendige Teilnahme
Von notwendigen Teilnahme spricht man, wenn ein Tatbestand so gefasst ist, dass seine Verwirklichung schon begrifflich die Beteiligung mehrerer Personen voraussetzt.
Quelle: Lackner/Kühl/Heger, 30. Auflage München 2023, vor § 25 Rn. 12.
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