Grob verkehrswidrig
Grob verkehrswidrig ist ein objektiv besonders schwerer (gefährlicher) Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift.
Quelle: BGH - Rechtsmittel v. 25.02.1954 - 4 StR 796/53, BGHSt 5, 392; Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 44 Rn. 8
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