Habgier

Habgier bedeutet mehr als nur Bereicherungsabsicht, es ist als ungezügeltes und rücksichtsloses Streben nach „Gewinn um jeden Preis“ zu verstehen.

Quelle: Fischer-StGB, § 211 Rn. 10.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!