Herstellen einer unechten Urkunde

Herstellen einer unechten Urkunde ist das Anfertigen einer verkörperten Erklärung, die den unzutreffenden Anschein, von einem anderen als dem tatsächlichen Aussteller herzurühren.

Quelle: Kindhäuser/Schramm, StrafR BT I, 10. Auflage Baden-Baden 2022, § 55 Rn. 48

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat