Herstellen einer unechten Urkunde
Herstellen einer unechten Urkunde ist das Anfertigen einer verkörperten Erklärung, die den unzutreffenden Anschein, von einem anderen als dem tatsächlichen Aussteller herzurühren.
Quelle: Kindhäuser/Schramm, StrafR BT I, 10. Auflage Baden-Baden 2022, § 55 Rn. 48
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