Konnivenz

Die sogenannte Konnivenz bedeutet, das Verleiten eines Untergebenen im Staatsdienst zu einer Straftat sowie das Geschehen lassen einer solchen Straftat durch den Vorgesetzten.

Quelle: MüKo-StGB/Schmitz, 2. Auflage München 2011, § 357 Rdn. 1.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Finde heraus, was Dir die Juracon zu bieten hat