Kreditkarte
Als Kreditkarten iSd § 266b StGB kommen nur sog. „Universalkreditkarten“ (z.B. American Express, Visa, Eurocard) in Betracht, da nur diese (bei Einhaltung bestimmter formaler Voraussetzungen) eine Garantieverpflichtung des Kartenausstellers gegenüber einem Dritten auslösen. Dabei verpflichtet sich der Kartenaussteller gegenüber einem durch Rahmenvertrag verbundenen Unternehmen, dessen Forderungen gegenüber dem Karteninhaber auszugleichen.
Quelle: MüKo-StGB, Radtke, 4. Auflage München 2022, § 266b Rn. 14; Schönke/Schröder, StGB, Perron, 30. Auflage München 2019, §266b Rn.5
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